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Tätigkeitsfelder

Bei verschiedenen Rechtsgeschäften und Erklärungen sieht das Gesetz aufgrund ihrer Bedeutung die Mitwirkung des Notars vor. Als unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes hat er sicher zu stellen, dass in folgenreichen Rechtsangelegenheiten die Beteiligten hinreichend beraten und aufgeklärt werden über Gestaltungsaltsmöglichkeiten, Folgen und Alternativen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge, Schenkungen, Bestellung von Grundpfandrechten, Nießbrauch
  • Bauträgerverträge
  • Gesellschaftsverträge über Gründung und Umgestaltung von Kapitalgesellschaften und Handelsregisteranmeldungen
  • Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
  • Erbverträge, Testamente und andere letztwillige Verfügungen, Erbauseinandersetzungen, Erbschein
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

Auch in wichtigen Angelegenheiten, für die nach Gesetz eine Beurkundung nicht vorgeschrieben ist, die aber ein gestaltendes Handeln erfordern, kann die Inanspruchnahme einer notariellen Beratung und Vertragsgestaltung sinnvoll sein. Über das Berufsbild des Notars und seine gesetzlichen Vorgaben können Sie sich auf folgenden Internetseiten informieren: